Informationen und Hinweise zum Thema: Widerspruch gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst „Google Street View“ gegenüber Google Inc. (USA) / Google Germany GmbH

Datenschutz und rechtliche Fragen

Sie erhalten von Google Informationen über Datenschutz und rechtliche Fragen bzgl. „Google Street View“ Informationen von Google nachfolgend: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html

Häufige Fragen [FAQ]

Google beantwortet Ihnen die häufigsten Fragen: http://maps.google.de/help/maps/streetview/faq.html

Recht auf Widerspruch

Jeder hat die Möglichkeit und das Recht, der Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen.

Adresse für Widerspruch

Ihren Widerspruch senden Sie

Sie erhalten unter der genannten eMail- und Postadresse ebeneso Informationen über "Street View" von Google

Musterwiderspruch

In Ihrem Widerspruch sollten Sie konkret die Gebäude bzw. Grundstücke, Fahrzeuge usw. - nach Möglichkeit mit Adresse - benennen. Einen Grund für den Widerspruch brauchen Sie nicht darlegen.

Die Wirksamkeit des Widerspruchs ist nicht von besonderen formellen oder inhaltlichen Anforderungen abhängig. Ebenso ist es unerheblich, ob Ihr Widerspruch in elektronischer oder schriftlicher Form an Google übermittelt wird.

Wir haben für Sie einen Musterwiderspruch erstellt und veröffentlicht: Mustertext "Widerspruch Google Street View". Das Formular kann von Ihnen direkt ausgefüllt, ausgedruckt und per Post verschickt werden.

Formular von Google für den Widerspruch

Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstückes in Street View beantragen

Google stellt Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie die Unkenntlichmachung von Häusern beantragen können. Diese Dienstleistung ist für Eigentümer und Mieter gedacht, die nicht über die Straßenansicht in Google Maps gefunden werden wollen.

Street View wird zunächst für die folgenden Städte gestartet: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Google stellt das Formular für die genannten Städte nur bis zum 15.09.2010, 24:00 Uhr zur Verfügung! Für alle anderen Gebiete in Deutschland bleibt dieser Dienst wohl bis auf Weiteres verfügbar.

Update [Do, 19.08.2010]: Nun reagiert der US-Konzern auf den politischen Druck und verlängert die Widerspruchsfrist vor dem Start auf acht Wochen. Eingaben nimmt das Unternehmen nun bis zum 15. Oktober entgegen

ACHTUNG: Wenn Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, bekommen Sie von Google eine E-Mail. Diese E-Mail müssen Sie unbedingt aufheben! Drucken Sie die E-Mail am besten aus.

Das Formular von Google finden Sie unter: http://google.de/streetview/ - Klicken Sie auf den Button "Unkenntlichmachung beantragen". Achtung: Die Seite können Sie nur betrachten, wenn Sie Javascript aktiviert haben! Dies stellt eine Barriere dar!

Und danach?

Was ist, wenn der Betrieb von Google Street-View bereits läuft und ich z.B. ein Haus gekauft habe, welches bei Street-View angezeigt wird?

1. Machen Sie das Bild ausfindig. - 2. Klicken Sie auf "Ein Problem melden / Report a problem" am Bildrand links unten. - 3. Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie "Übermitteln".

Wie verwendet man Street-View? Eine Anleitung finden Sie unter: http://maps.google.com/support/bin/static.py?page=guide.cs&guide=21670&topic=21674&answer=144358

Beweissicherung

Wir empfehlen Ihnen die Korrespondenz mit Google zu dokumentieren. Drucken Sie Ihre eMail an Google und die eMails von Google aus. Fertigen Sie eine Kopie Ihrer Briefe an Google an.



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